Wir machen Tragwerksplanung - landläufig auch Statik genannt.
Es beginnt mit der Bestandsaufnahme eines bestehenden Bauwerks und der Beratung des Bauherrn und Architekten in der Entwurfsphase. Erst dann kommen das Entwerfen der tragenden Systeme und die eigentliche statische Berechnung.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Nachweise zum Brand- und Schallschutz.
Danach werden die Ausführungspläne erstellt und anschließend auf der Baustelle auf korrekte Umsetzung hin überwacht.
Jedes bestehende Bauwerk ist im besten Sinne ein Unikat. Daher ist eine strukturierte Bestandsaufnahme die Grundlage einer Planung im Bestand. Hierzu gehören ein Aufmaß der bestehenden Bau- und Tragkonstruktionen, die Auswertung der Archivunterlagen und eine Bauschadenserfassung.
Zu Beginn der Planung erstellen wir eine detailierte Bestandsaufnahme.
Bautechnische Gutachten decken Baumängel, Bauschäden und Reparaturnotwendigkeiten an der Immobilie auf.
Mit den Angaben zu erforderlichen Maßnahmen bilden sie die Grundlage für die notwendigen Reparaturen und Sanierungen.
Für den Bauherrn bedeutet dies Planungssicherheit, da Überraschungen und dann eventuell erforderliche Umplanungen vermieden werden können.
Statik und Baukonstruktion sind die zentralen Elemente in der Tragwerksplanung.
Es geht dabei um die Auswahl geeigneter Baustoffe und statischer Systeme für den Lastabtrag. In der Statischen Berechnung werden die Belastungen ermittelt und die Bauteile bemessen. Wichtige Anschlussdetails werden konstruiert.
Diese Unterlagen werden dann von uns zur 'prüffähigen' Statischen Berechnung zusammengestellt und falls erforderlich, zur Prüfung durch einen zugelassenen Prüfingenieur vorgelegt.
An Gebäude werden Anforderungen an den baulichen und konstruktiven Brandschutz gestellt. Für den baulichen Brandschutz werden Fluchtwege, Brandabschnitt etc. in einem Brandschutzkonzept festgelegt. Für den konstruktiven Brandschutz müssen die Baukonstruktionen den Anforderungen einer Feuerwiderstandsklasse genügen.
Wir erstellen die Nachweise zum konstruktiven Brandschutz als Teil der Tragwerksplanung. Die Grundlage dieses Nachweises ist ein vom Bauherrn oder Architekten vorgelegtes Brandschutzkonzept.
Zeitgemäßer Schallschutz ist ein wichtiger Bestandteil von Wohngebäuden. Wohnungstrennwände und -decken, Außenwände und Fenster müssen Anforderungen an den Schallschutz erfüllen.
Der Stand der Normung wird durch die DIN 4109 und die VDI-Richtlinie 4100 dargestellt. Dabei werden Anforderungen an den Mindestschallschutz und an einen erhöhten Schallschutz unterschieden.
Wir führen alle Nachweise, die zum baulichen Schallschutz gehören.
Hier werden die Ergebnisse aus den statischen und bauphysikalischen Berechnungen in den Ausführungszeichnungen zusammengeführt. Diese Pläne werden im Maßstab 1:50 bis ca. 1:5 mit allen Details für die Baustelle angefertigt.
Wir erstellen die Schal- und Bewehrungspläne für den Stahlbetonbau und die Ausführungszeichnungen für den Holz-, Stahl- und Mauerwerksbau.
Während der Ausführung übernehmen wir die konstruktive Überwachung der Arbeiten. Dabei werden die fertigen Bauteile in statisch-konstruktiver Sicht kontrolliert.
Diese Leistung ist wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung, insbesondere wenn das Bauvorhaben seitens der Bauaufsichtsbehörde von der Prüfung und Überwachung befreit ist.
Das Honorar wird nach der Honorarordung für Achitekten und Ingenieure (HOAI) ermittelt.
Sehr gern unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Honorarangebot für Ihr Bauvorhaben. Für weitere Informationen treten Sie bitte mit uns in Kontakt.
Das Honorar für Planungsleistungen wird auf Grundlage der anrechenbaren Rohbaukosten einer Kostenschätzung oder -berechnung ermittelt. Dabei wird nach Grundleistungen und Besonderen Leistungen unterschieden. Die Leistungen gliedern sich in die verschiedenen Leistungsphasen (LP):
Das Honorar für Beratungsleistungen und Sachverständigengutachten wird als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitaufwand abgerechnet.